Rechtsprechung
VG Schwerin, 21.07.2016 - 4 A 21/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Straßenausbaubeiträge; Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss; Seniorenpflegeheim - gewerbliche Nutzung
- rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- VG München, 28.03.2000 - M 2 K 99.5527
Auszug aus VG Schwerin, 21.07.2016 - 4 A 21/13
Nach Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts München unterfalle ein Pflegeheim einer gewerbeähnlichen Nutzung, da neben Besucherverkehr auch Pflegepersonal, Ärzte sowie Anlieferungen von Lebensmitteln und Pflegeartikeln stattfinde (vgl. VG München, Urteil vom 28.03.2000, Az.: M 2 K 99.5527).Ebenso ist die erforderliche Anlieferung von Lebensmitteln und Pflegeartikeln zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen Verwaltungsgericht München, Urteil vom 28.03.2000, Aktenzeichen M 2 K 99.5527, juris, Rn 22, mit weiteren Nachweisen).
- VG Schwerin, 16.06.2011 - 8 A 1075/10
Frage des Straßenbaubeitrags für durch Grünstreifen getrenntes Anliegergrundstück
Auszug aus VG Schwerin, 21.07.2016 - 4 A 21/13
Nach Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Schwerin sei bereits ein durch einen Grünstreifen oder Geländer auf öffentlichen Grund von der ausgebauten Straße abgetrenntes Grundstück durch eine Straßenbaumaßnahme nicht mehr bevorteilt (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 18.03.2011, Az.: 8 A 572/10; Urteil vom 16.06.2011, Az.: 8 A 1075/10). - VG Schwerin, 18.03.2011 - 8 A 572/10
Anliegervorteil bei Straßenausbaumaßnahme
Auszug aus VG Schwerin, 21.07.2016 - 4 A 21/13
Nach Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Schwerin sei bereits ein durch einen Grünstreifen oder Geländer auf öffentlichen Grund von der ausgebauten Straße abgetrenntes Grundstück durch eine Straßenbaumaßnahme nicht mehr bevorteilt (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 18.03.2011, Az.: 8 A 572/10; Urteil vom 16.06.2011, Az.: 8 A 1075/10). - BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
Selbständigkeit einer Erschließungsanlage
Auszug aus VG Schwerin, 21.07.2016 - 4 A 21/13
Grenzt ein Grundstück an zwei in zulässiger Weise gebildete Abschnitte, ist es rechnerisch zu teilen und nur entsprechend dem Anteil der angrenzenden Frontlängen jeweils bei der Aufwandsverteilung der beiden Abschnitte zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. vom 9.11.1984, 8 C 77.83,zitiert in Aussprung/Siemers/Holz/Seppelt, a.a.O., § 8, Nr. 1.1.3.3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1990 - 2 A 751/87
Bestimmtheit ; Auslegung eines Abschnittsbildungsbeschlusses; Wirtschaftliche …
Auszug aus VG Schwerin, 21.07.2016 - 4 A 21/13
Ist eine Straßeneinmündung das Merkmal für eine Abschnittsbildung, verläuft die Grenze an der Mittelachse der einmündenden Straße, sofern der Abschnittsbildungsbeschluss nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt hat (vgl. OVG Münster, Urteil vom 13.12.1990, Az.: 2 A 751/87, zitiert in Aussprung/Siemers/Holz/Seppelt, Kommentar KAG M-V, § 8, Nr. 1.1.3.3).
- VG Köln, 28.05.2019 - 17 K 5846/17 vgl. zu einer möglichen Kategorisierung von Heimtypen ausgehend von Regelungen des HeimG und der HeimMindBauV OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.11.2004 - 2 M 337/04 -, juris, Rn. 8 ff.; vgl. auch VG Schwerin, Urteil vom 21.07.2016 - 4 A 21/13 -, juris, Rn. 46; VG München, Urteil vom 28.03.2000 - M 2 K 99.5527 -, juris, Rn. 22 f.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2022 - 3 LZ 477/18
Bemessung von Niederschlagswasserbeiträgen
Dies entspricht der allgemeinen Auffassung (OVG Schleswig, Urteil vom 13. Oktober 1999 - 2 L 116/97 -, Gemeinde SH 2000 S. 43 = juris LS 7; VG Schwerin, Urteil vom 21. Juli 2016 - 4 A 21/13 -, juris Rn. 34). - VG Bayreuth, 15.07.2020 - B 4 K 18.1280
Ansatz eines Artzuschlages (bejaht), ambulant betreute Wohngemeinschaft für …
Des Weiteren fallen weitere An- und Abfahrvorgänge durch die erforderliche Anlieferung von Lebensmitteln (vorliegend für die künstliche Ernährung) und Pflegeartikeln ebenso wie für ein gegebenenfalls beauftragtes Reinigungs- und Haushaltspersonal an (vgl. VG München, U.v. 28.3.2000 - M 2 K 99.5527 - beckonline; VG Schwerin, U.v. 21.7.2016 - 4 A 21/13 - juris).